Im Besonderen Teil des StGB existiert eine Vielzahl verschiedener Qualifikationstatbestande und Strafzumessungsregeln, welche die Begehung der Tat mit einer Schusswaffe, einer Waffe, einem gefahrlichen Werkzeug oder sonst einem Werkzeug oder Mittel strafbegrundend bzw. strafscharfend berucksichtigen. Im Rahmen der Arbeit wird herausgearbeitet, wie die Tatmittel Waffe und Werkzeug nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 auszulegen sind. Es werden Definitionen und Auslegungsgrundsatze fur die einzelnen Tatmittel entwickelt, die geeignet sind, die verschiedenen Tatmittel klar voneinander...
Im Besonderen Teil des StGB existiert eine Vielzahl verschiedener Qualifikationstatbestande und Strafzumessungsregeln, welche die Begehung der Tat mit...