Die KGaA nimmt eine besondere Stellung im deutschen Gesellschaftsrecht ein, da nach 278 AktG in einer Gesellschaft sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen nebeneinander bestehen. Hierauf basieren die Probleme der Besteuerung derKGaA: Der gesellschaftsrechtlich hybride Charakter der KGaA und die damit verbundenen okonomischen Aspekte mussen sich in der Besteuerung wiederfinden. Hieraus lassen sich die Kriterien fur eine systematische Analyse der KGaA-Besteuerung bestimmen. Die Besteuerung der personalistischen Strukturelemente muss derjenigen von...
Die KGaA nimmt eine besondere Stellung im deutschen Gesellschaftsrecht ein, da nach 278 AktG in einer Gesellschaft sowohl personen- als auch kapitalge...