Die EG-Kommission hat das Wettbewerbsrecht gegenuber vertikalen Wettbewerbsbeschrankungen mit der neuen Schirm- Gruppenfreistellungsverordnung grundlegend reformiert. Seit Juni 2000 werden grundsatzlich alle vertikalen Wettbewerbsbeschrankungen, die zwischen Unternehmen ohne Marktmacht geschlossen werden, vom allgemeinen Verbot in Art. 81 Abs. 1 freigestellt. Die Arbeit untersucht den Wandel in den vom EG-Wettbewerbsrecht zu verfolgenden Zielen und geht der Frage nach, ob durch die neue Verordnung noch die in Art. 81 niedergelegten Grundsatze verwirklicht werden. Schliesslich wird...
Die EG-Kommission hat das Wettbewerbsrecht gegenuber vertikalen Wettbewerbsbeschrankungen mit der neuen Schirm- Gruppenfreistellungsverordnung ...