Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Fehlen einer einzelfallspezifischen Auseinandersetzung mit der Rolle der Rechtsphilosophie im Nationalsozialismus. Konkret standen drei Fragen zur Untersuchung und Beantwortung an: Die Frage, ob und in welchem Ausmass Rechtswissenschaft und Rechtspraxis als -willige Erfullungsgehilfen- der nationalsozialistischen Ideologie fungiert haben; die Frage ob es eine -Rechtsphilosophie des Nationalsozialismus- gab und welches ihre Merkmale waren. Ferner die Frage, ob die beiden bislang als einheitliche Erklarungsmuster verwendeten Grundthesen zum einen einer...
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Fehlen einer einzelfallspezifischen Auseinandersetzung mit der Rolle der Rechtsphilosophie im Nationalsozialism...