Auf Grundlage der EG-Fusionskontrollverordnung VO Nr. 4064/89 vollzieht die Kommission unmittelbar EG-Recht. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes wird dabei von immer grosserer Bedeutung sein. Der Rechtsschutz wird umfassend verstanden, in dem sowohl die Reichtweite des subjektiven Rechtsschutzes als auch die gerichtliche Prufungskompetenz, die sogenannte Kontrolldichte, Gegenstand der Untersuchung ist. Gerichtlicher Rechtsschutz fur die an einem Fusionskontrollverfahren Beteiligten ist uber die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und die Untatigkeitsklage nach Art. 232 EGV...
Auf Grundlage der EG-Fusionskontrollverordnung VO Nr. 4064/89 vollzieht die Kommission unmittelbar EG-Recht. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Recht...