Der Autor setzt die neue deliktische Grundanknupfung im Internationalen Privatrecht (IPR) nach der Rom II-VO in Beziehung sowohl zur Rom I-VO als auch zum Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) der EuGVO. Die Spannungen und Fragen aus dieser Gesamtbetrachtung sind Schwerpunkt der Arbeit. Zunachst wird die Entscheidung der Rom II-VO fur eine Erfolgsortanknupfung im Gegensatz zur deutschen Ubiquitatslosung untersucht. Sodann wird auf die Regelungstechnik sachbereichsspezifischer Sonderanknupfungen, sogenannter Sonderkollisionsnormen, eingegangen. Im Zusammenspiel mit der EuGVO pladiert der...
Der Autor setzt die neue deliktische Grundanknupfung im Internationalen Privatrecht (IPR) nach der Rom II-VO in Beziehung sowohl zur Rom I-VO als auch...