Verhaltensbezogene Nebenbestimmungen sind Fremdkorper in der strukturorientierten Zusammenschlusskontrolle. Die vorherige Kontrolle von Fusionen soll gerade wettbewerbsschadliche Marktstrukturen und nachtragliche Verhaltenskontrollen verhindern. Das Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle regelt daher eine Selbstverstandlichkeit: Das Bundeskartellamt darf bedenkliche Zusammenschlusse nicht erlauben, um dann mit Verhaltensvorgaben die fusionierten Unternehmen laufend zu kontrollieren. Die Arbeit untersucht die Bedeutung der Vorschrift, analysiert verhaltensbezogene Nebenbestimmungen in der...
Verhaltensbezogene Nebenbestimmungen sind Fremdkorper in der strukturorientierten Zusammenschlusskontrolle. Die vorherige Kontrolle von Fusionen soll ...