Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die internen Manahmen und Politiken der Union um einen selbstandigen Titel Energie erganzt. Obwohl die Notwendigkeit der supranationalen Wahrnehmung energiepolitischer Aufgaben schon fruh erkannt wurde, fehlte bislang das entsprechende rechtliche Instrumentarium. Mit Art. 194 AEUV existiert nun erstmals eine Rechtsgrundlage, die eine umfassende, bereichsubergreifende Energiepolitik auf europaischer Ebene ermoglicht. Die inhaltliche Analyse des Energieartikels ist Hauptgegenstand der Untersuchung. Die Arbeit zeigt, dass die...
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die internen Manahmen und Politiken der Union um einen selbstandigen Titel Energie erganzt. Obw...