Die Untreue zum Nachteil von Gesellschaften gehort zur Kategorie der Wirtschaftskriminalitat, deren Bekampfung seit vielen Jahren vorrangiges Ziel der strafrechtlichen Reformgesetzgebung ist. Der Tatbestand der Untreue ist nicht auf die Besonderheiten von Personenmehrheiten zugeschnitten, so dass die gesellschaftsrechtliche Untreue ein seit langerem diskutiertes Thema an der Schnittstelle zwischen Zivil- und Strafrecht ist. Wahrend bei der Kapitalgesellschaft eine Untreue zu Lasten des Gesellschaftsvermogens anerkannt ist, wird bei Personengesellschaften ein Nachteil im Vermogen des oder der...
Die Untreue zum Nachteil von Gesellschaften gehort zur Kategorie der Wirtschaftskriminalitat, deren Bekampfung seit vielen Jahren vorrangiges Ziel der...