Zu den zentralen Aufgaben einer Privatrechtsordnung gehort es, verbindliche Regeln uber die Zuordnung und Verteilung von Rechts- und Wirtschaftsertragen zu treffen. Das Burgerliche Gesetzbuch kommt dieser Aufgabe durch die Legaldefinitionen in 99, 100 BGB nach. Zugleich erfolgte mit diesen Vorschriften auch das vorlaufige Ende einer sehr kontrovers gefuhrten Debatte zum romisch-gemeinen Recht. Diese Beobachtung nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Entwicklung des Fruchtrechts seit dem Gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts bis zum heutigen Fruchtbegriff nachzuzeichnen. Hierbei zeigt die Arbeit...
Zu den zentralen Aufgaben einer Privatrechtsordnung gehort es, verbindliche Regeln uber die Zuordnung und Verteilung von Rechts- und Wirtschaftsertrag...