Seit Grundung der Bundesrepublik ist die Abgrenzung vom Nationalsozialismus Teil ihres offiziellen Selbstverstandnisses. Dessen ungeachtet blieb die juristische Aufarbeitung der Diktatur in den 1950er/1960er Jahren eine Folge von Unterlassungen und Friktionen. In Das Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs wird die fur diesen Prozess massgebliche Rolle des obersten Straf- und Zivilgerichts eingehend analysiert. Entlang der Grundlinien der justiziellen Auseinandersetzung mit dem NS-Staat, aber auch mit Blick auf die Anwendung des politischen Strafrechts durch den BGH werden...
Seit Grundung der Bundesrepublik ist die Abgrenzung vom Nationalsozialismus Teil ihres offiziellen Selbstverstandnisses. Dessen ungeachtet blieb die j...