Die Qualifikation von Anspruchen wird ublicherweise als Problem des Internationalen Privatrechts wahrgenommen, stellt sich aber auch im Rahmen der Zivilprozessordnung, wenn die Gerichtsstande des Erfullungsorts und des Delikts ( 29, 32 ZPO) in Rede stehen. Der Autor untersucht zunachst, wie sich die Anspruche im Grenzbereich von Vertrag und Delikt, namentlich die culpa in contrahendo, die Leistungskondiktion und die Eingriffskondiktion, nach deutschem Sachrecht und deutschem Internationalen Privatrecht darstellen, wobei auch rechtsvergleichende Betrachtungen angestellt werden. Danach...
Die Qualifikation von Anspruchen wird ublicherweise als Problem des Internationalen Privatrechts wahrgenommen, stellt sich aber auch im Rahmen der Ziv...