Die Kundigung eines Mitarbeiters wegen einer Minderleistung galt bis vor einigen Jahren als aussichtslos. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 hat das Bundesarbeitsgericht erstmals ausfuhrlich zur Kundigung eines sogenannten -Low Performers- Stellung genommen. Die Arbeit setzt sich kritisch mit den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsatzen auseinander. Sie zeigt auf, dass der vom Bundesarbeitsgericht vertretene individuelle Leistungsmassstab, wonach der Arbeitnehmer -tun muss, was er soll, und zwar so gut, wie er kann-, abzulehnen ist. Der geforderte Leistungsmassstab bestimmt...
Die Kundigung eines Mitarbeiters wegen einer Minderleistung galt bis vor einigen Jahren als aussichtslos. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2003 hat ...