Die Unabhangigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds stellt eine Voraussetzung fur eine am Interesse der Gesellschaft ausgerichtete Uberwachung des Vorstands dar. Allerdings bergen Interessenkonflikte, deren Ursprung verschiedener Art sein kann, die Gefahr in sich, dass sich das Aufsichtsratsmitglied bei seiner Amtsausubung von unternehmensfremden Zielen leiten lasst. Die Effektivitat der Uberwachungstatigkeit kann infrage gestellt sein, wenn keine hinreichende Distanz zwischen den Kontrolleuren und den zu Kontrollierenden gegeben ist, die Aufsichtsratsmitglieder demnach personlich nicht...
Die Unabhangigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds stellt eine Voraussetzung fur eine am Interesse der Gesellschaft ausgerichtete Uberwachung des Vorstan...