Dem Schutz des Gewissens kommt eine prominente Rolle zu. So ist es nach katholischem Verstandnis kategorisch verboten, mittels Zwang auf das Gewissen einzuwirken. Auch im Volkerrecht wird die Gewissensfreiheit absolut, d. h. ohne Einschrankungsmoglichkeit, geschutzt. Daraus schliessen einige, der im kanonischen Strafrecht normierte Besserungszweck sei zu verwerfen, da das Gewissen des Rechtsbrechers akzeptiert werden musse. Nach Ansicht anderer verstosst Missionierung gegen die volkerrechtliche Gewissensfreiheit. Eine Analyse der relevanten Rechtsbegriffe wie dem des Zwangs soll aufzeigen, ob...
Dem Schutz des Gewissens kommt eine prominente Rolle zu. So ist es nach katholischem Verstandnis kategorisch verboten, mittels Zwang auf das Gewissen ...