Der Bundesgerichtshof hat in seiner Leitentscheidung vom 29.01.2001 II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 Aussagen zur Rechts- und Parteifahigkeit der (Aussen-)Gesellschaft burgerlichen Rechts getroffen. Die Entscheidung stutzt sich zum einen darauf, dass die gesetzliche Regelung bewusst unvollstandig unterblieben ist. Zum anderen wird die Praktikabilitat dieser Entscheidung betont. Mit dieser Weichenstellung sollen die praktischen Probleme im Umgang mit Gesellschafterwechsel oder einer identitatswahrenden Umwandlung bewaltigt werden. Ob dem Ergebnis der Entscheidung, der Annahme der Parteifahigkeit...
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Leitentscheidung vom 29.01.2001 II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 Aussagen zur Rechts- und Parteifahigkeit der (Aussen-)...