Der Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters gehort zum Kernbestand einer rechtsstaatlichen Justiz. Hiervon ausgehend befasst sich die Arbeit mit der Frage, ob dieser Grundsatz seine Geltung auch im Bereich des politisch aufgeladenen Staatsschutzstrafrechts entfalten kann. Die Arbeit zeigt, dass die im Staatsschutzstrafrecht verfolgten Interessen nach Flexibilitat und einzelfallorientierter Verfahrensubernahme dem Prinzip des gesetzlichen Richters zuwider laufen. Dieser Konflikt zwischen Flexibilitat auf der einen und Formenstrenge auf der anderen Seite entzundet sich vor allem an der...
Der Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters gehort zum Kernbestand einer rechtsstaatlichen Justiz. Hiervon ausgehend befasst sich die Arbeit mi...