Nach dem Entscheidungsdreiklang des EuGH Centros, Uberseering und Inspire Art scheint die Reichweite der Niederlassungsfreiheit aus Art. 43, 48 EG geklart allerdings nur hinsichtlich des Zuzugs von auslandischen Gesellschaften in das Gebiet der Bundesrepublik. Ob die Niederlassungsfreiheit auch deutschen Gesellschaften ein Tatigwerden in anderen EU-Mitgliedstaaten gewahrleistet, ist dagegen weiter fraglich. Der Frage, welche Wegzugskonstellationen europarechtlich durch die Niederlassungsfreiheit geschutzt sind, wird in dieser Arbeit nachgegangen. Hierfur wird die bislang ergangene...
Nach dem Entscheidungsdreiklang des EuGH Centros, Uberseering und Inspire Art scheint die Reichweite der Niederlassungsfreiheit aus Art. 43, 48 EG gek...