Kommt es im Gesellschafterkreis einer GmbH zu ernsthaften Streitigkeiten oder Zerwurfnissen, so steht nicht selten die Frage auf der Tagesordnung, ob und ggf. wie ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Das GmbHG enthalt hierzu auch nach der Reform durch das MoMiG im Jahre 2008 in 34 Abs. 2 GmbHG nur eine rudimentare Regelung. Daher hat sich eine umfassende richterrechtliche Dogmatik zu diesem Fragenkreis gebildet. Die Arbeit bezweckt, diese Rechtsprechung zu systematisieren und fur die Gestaltung von Gesellschaftsvertragen brauchbare Ausschluss- bzw....
Kommt es im Gesellschafterkreis einer GmbH zu ernsthaften Streitigkeiten oder Zerwurfnissen, so steht nicht selten die Frage auf der Tagesordnung, ob ...