Im Jahr 1984 hat der Europaische Gerichtshof erstmals die Verpflichtung des innerstaatlichen Rechtsanwenders festgestellt, das nationale Recht in Ubereinstimmung mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts auszulegen. Zunachst anhand der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie als Auslegungsmassstab entwickelt, ist dieses Prinzip in der Folge auf weitere Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts und schliesslich auf den Rahmenbeschluss des Unionsrechts ubertragen worden. Vor diesem Hintergrund verdeutlicht die Arbeit die unterschiedlichen Facetten der unionsrechtskonformen Auslegung nationalen Rechts und...
Im Jahr 1984 hat der Europaische Gerichtshof erstmals die Verpflichtung des innerstaatlichen Rechtsanwenders festgestellt, das nationale Recht in Uber...