Die steuerneutrale Einbringung von Unternehmensteilen oder Kapitalgesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist in den 20 ff. UmwStG geregelt. Dabei ist 22 UmwStG i.d.F. des SEStEG die zentrale Vorschrift der Anteilseignerbesteuerung und lost insofern das Institut einbringungsgeborener Anteile i.S.v. 21 UmwStG a.F. ab. Gegenstand der Arbeit ist das System der Besteuerung sperrfristbehafteter Anteile nach 22 UmwStG n.F. Die Arbeit untersucht die sich stellenden Auslegungsfragen der Norm und unterzieht das neue Konzept einem Vergleich mit dem System der Besteuerung...
Die steuerneutrale Einbringung von Unternehmensteilen oder Kapitalgesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist in den 20 ...