Im deutschen Rundfunksystem werben sowohl private als auch offentlich-rechtliche Veranstalter um den Fernsehzuschauer ein ungleiches Paar mit ungleichen Rechten und Pflichten. Von einem -Markt- im okonomischen Sinne kann keine Rede sein. Zugleich treffen die Alleinstellungsmerkmale des Fernsehens auf ein sich rasant anderndes Marktumfeld, was bei der Gestaltung einer zeitgemassen Rundfunkordnung fur das Fernsehen einen permanenten Anpassungsbedarf hervorruft. So reduziert sich beispielsweise im Zuge der Digitalisierung das Gewicht der Frequenzknappheit als Marktzugangshindernis und die...
Im deutschen Rundfunksystem werben sowohl private als auch offentlich-rechtliche Veranstalter um den Fernsehzuschauer ein ungleiches Paar mit ungleich...