Munster im 19. Jahrhundert war eine aufstrebende Stadt mit einer bereits langwahrenden Gerichtstradition. Mit der Einfuhrung der offentlichen und mundlichen Gerichtsverhandlung im Jahr 1849 und der zeitgleichen Entwicklung der ortsansassigen Zeitungen gelangte die Kriminalitat quasi per Druckwerk in die Hauser der Munsteraner. Und diese schreckten nicht etwa angewidert zuruck, sondern verfolgten mit grossem Interesse die Prozesse vor dem Schwurgericht und spater auch vor den Strafkammern fachliches Interesse oder sensationslusterne Neugier, sachlicher Bericht oder absatzforderndes Lockmittel?...
Munster im 19. Jahrhundert war eine aufstrebende Stadt mit einer bereits langwahrenden Gerichtstradition. Mit der Einfuhrung der offentlichen und mund...