Der Rechtsschutz privater Unternehmen gegen die Wirtschaftstatigkeit der offentlichen Hand ist unnotig beschrankt. Aktuelle Entwicklungen wie das durch den Glucksspielstaatsvertrag zementierte Staatsmonopol auf Glucksspiele und Sportwetten geben Anlass, diesen zu uberdenken. Anknupfungspunkte bieten die Wirtschaftsgrundrechte, das Wettbewerbs- und das Vergaberecht. Neue Wege beschreitet die Arbeit zum Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG sowie zur wettbewerbsrechtlichen Abgrenzung von Marktzutritts- und Marktverhaltensregelungen. Die grundrechtliche Determinierung wettbewerbsrechtlicher...
Der Rechtsschutz privater Unternehmen gegen die Wirtschaftstatigkeit der offentlichen Hand ist unnotig beschrankt. Aktuelle Entwicklungen wie das durc...