Modernes Kapitalmarktrecht ebenso wie allgemeine Vorschriften des Zivilrechts gewahren dem Anleger-Gesellschafter Schadensersatz im Falle von Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Anlage. Dabei kann eine Haftung auch die Anlagegesellschaft selbst treffen, sei sie eine Aktiengesellschaft oder eine Publikumspersonengesellschaft. In einem solchen Fall haben allerdings die Gesellschaftsglaubiger und die Mitgesellschafter ein Interesse daran, dass das Gesellschaftsvermogen durch die Anspruche einzelner Anleger nicht aufgezehrt wird. Dieses Interesse schutzen die...
Modernes Kapitalmarktrecht ebenso wie allgemeine Vorschriften des Zivilrechts gewahren dem Anleger-Gesellschafter Schadensersatz im Falle von Informat...