Mit dem Inkrafttreten des SEStEG hat der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung der grenzuberschreitenden Uberfuhrung von Wirtschaftsgutern erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit 4 Abs. 1 S. 3 EStG und 12 Abs. 1 KStG wurden allgemeine Entstrickungsvorschriften geschaffen, die jede Uberfuhrung eines Wirtschaftsguts in eine auslandische Betriebstatte steuerlich erfassen sollen. Unabhangig von der abkommensrechtlichen Situation sollen die im uberfuhrten Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven besteuert werden. Es wird nachgewiesen, dass die die Bundesrepublik Deutschland...
Mit dem Inkrafttreten des SEStEG hat der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung der grenzuberschreitenden Uberfuhrung von Wirtschaftsgutern erstmals auf...