100 Jahre des uberwiegend unveranderten Bestehens des Versicherungsvertragsgesetzes haben dazu gefuhrt, dass das VVG in seiner bislang geltenden Fassung nicht mehr in all seinen Bereichen angemessen auf die sich ihm stellenden Problematiken reagieren kann. Daneben besteht das Erfordernis einer Modernisierung und zeitgemassen Anpassung des gesamten geltenden VVG. Im Rahmen der VVG-Reformarbeiten hat auch der gesetzliche Forderungsubergang im Schadensversicherungsrecht gemass 67 VVG a.F. Anderungen erfahren. Die nun in 86 VVG (2008) geregelte cessio legis beantwortet in ihrem neuen...
100 Jahre des uberwiegend unveranderten Bestehens des Versicherungsvertragsgesetzes haben dazu gefuhrt, dass das VVG in seiner bislang geltenden Fassu...