In vielen nationalen Rechtsordnungen ist eine allgemeine Unterlassensstrafbarkeit anerkannt. Auch auf der Ebene des Volkerstrafrechts sind Konstellationen denkbar, in denen Unterlassungen volkerrechtliche Straftaten darstellen konnen und eine Ahndung gebieten. Gleichwohl enthalt die bislang wichtigste Kodifikation von Volkerstrafrecht, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, keine allgemeine Regelung einer Unterlassungshaftung. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin anhand volkerstrafrechtlicher Quellen, inwieweit Unterlassungen der aktiven Begehung von volkerrechtlichen...
In vielen nationalen Rechtsordnungen ist eine allgemeine Unterlassensstrafbarkeit anerkannt. Auch auf der Ebene des Volkerstrafrechts sind Konstellati...