Das deutsche Kundigungsrecht ist durch eine Lucke zwischen Gesetzeslage und arbeitsrechtlicher Praxis gekennzeichnet: Obwohl das Bundesarbeitsgericht stets bekraftigt, das Kundigungsschutzgesetz sei vorrangig ein Bestandsschutzgesetz, endet tatsachlich jeder zweite Kundigungsschutzprozess mit vergleichsweisen Abfindungszahlungen. Entsprechend wird seit einiger Zeit in Deutschland vermehrt angeregt, den Bestandsschutzgedanken vollstandig oder partiell durch eine Abfindungslosung zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund wirft die Arbeit einen Blick auf das franzosische Kundigungsrecht. Dieses sieht...
Das deutsche Kundigungsrecht ist durch eine Lucke zwischen Gesetzeslage und arbeitsrechtlicher Praxis gekennzeichnet: Obwohl das Bundesarbeitsgericht ...