Charakteristisch fur das deutsche Borsenwesen ist die Trennung zwischen Borse und Borsentrager: Die Borse selbst veranstaltet den Handel mit Finanzinstrumenten und anderen Wirtschaftsgutern. Nach 2 Abs. 1 BorsG ist sie eine teilrechtsfahige Anstalt des offentlichen Rechts. Der Borsentrager als solche fungieren in Deutschland mittlerweile ausschliesslich Kapitalgesellschaften hat aufgrund der ihm erteilten Erlaubnis die Borse zu errichten und zu betreiben. Zu diesem Zweck hat er sie mit den zur Durchfuhrung des Handels erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mitteln...
Charakteristisch fur das deutsche Borsenwesen ist die Trennung zwischen Borse und Borsentrager: Die Borse selbst veranstaltet den Handel mit Finanzins...