Eine nicht unerhebliche Anzahl deutscher Vergunstigungen im direkten Steuerrecht fordert nationale Zielsetzungen, indem die Fordertatbestande auf Inlander oder auf Inlandssachverhalte beschrankt sind. Auch wenn den Europaischen Organen auf dem Gebiet des Steuerrechts durch den EG-Vertrag nur sehr eingeschrankte Kompetenzen eingeraumt sind, ist die Verfolgung nationaler Forderprioritaten durch inlandsausgerichtete Steuervergunstigungen nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshof an europarechtlichen Vorgaben so auch an den Grundfreiheiten zu messen. Der nationale Gesetzgeber wird...
Eine nicht unerhebliche Anzahl deutscher Vergunstigungen im direkten Steuerrecht fordert nationale Zielsetzungen, indem die Fordertatbestande auf Inla...