Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stuckweise entwickelten sich Sanktionsmoglichkeiten. Ergibt dieses -Stuckwerk- dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht fur den EuGH die Moglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbetrage gegen Mitgliedstaaten zu verhangen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das...
Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu ...