Mit dem Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europaischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europaischen Burgerbeauftragten Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Die vertragliche Normierung der Rechtsbehelfe stand im Zeichen der Bemuhungen der EU um mehr Burgernahe und einer starkeren Identifikation der Burger mit Europa. Trotzdem scheint die Begeisterung der Burger fur Europa stetig abzunehmen, so dass sich die Frage stellt, ob Burgerbeauftragter und Petitionsausschuss moglicherweise versagt haben. Diese Arbeit will aufzeigen, dass es sich durchaus lohnen kann, von den...
Mit dem Vertrag von Maastricht wurden das Petitionsrecht zum Europaischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europaischen Burgerbeauftragten Bestan...