Die Arbeit geht der Frage der Entwicklung des Mordtatbestandes im 19. Jahrhundert nach. Die heutige Fassung des 211 StGB geht auf das Jahr 1941 zuruck. Sie loste eine Formulierung ab, die den -Begriff- des Mordes im deutschen Strafrecht traditionell als das Toten mit Uberlegung, Vorbedacht o. a. bestimmt und dem in aufwallender Hitze des Zorns, im Affekt oder ohne Uberlegung begangenen Totschlag gegenuber gestellt hatte. Die Autorin analysiert neben den Regelungen von Mord und Totschlag auch eine Reihe von besonderen Totungsdelikten in den zentralen Strafrechtskodifikationen und zugehorigen...
Die Arbeit geht der Frage der Entwicklung des Mordtatbestandes im 19. Jahrhundert nach. Die heutige Fassung des 211 StGB geht auf das Jahr 1941 zuruck...