Mit Einfuhrung des 1a KSchG wollte der Gesetzgeber ein -einfaches, effizientes und kostengunstiges vorgerichtliches Verfahren- zur Beendigung des Arbeitsverhaltnisses schaffen und eine Alternative zu individualvertraglichen Abfindungsregelungen bieten. Doch die dogmatischen Eigenheiten der Vorschrift, ihr Verhaltnis zu Aufhebungs- und Abwicklungsvertragen sowie die Spielraume der Gestaltbarkeit bereiten der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Auch die sozialrechtlichen Konsequenzen des gesetzlichen Abfindungstatbestands und seine Auswirkungen auf das Arbeitsforderungsrecht sind noch nicht...
Mit Einfuhrung des 1a KSchG wollte der Gesetzgeber ein -einfaches, effizientes und kostengunstiges vorgerichtliches Verfahren- zur Beendigung des Arbe...