Investitionsstreitigkeiten aus bilateralen volkerrechtlichen Abkommen werden immer ofter in Schiedsverfahren zwischen privaten Investoren und souveranen Staaten ausgetragen. Hierbei kommen neben den Regeln des ICSID auch Verfahrensregeln zur Anwendung, die ursprunglich fur die private Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelt wurden. Vermehrt wird die These vertreten, diese fur die Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit entwickelten Grundsatze seien auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit nicht ubertragbar, insbesondere seien die staatlichen Gerichte kein geeignetes Forum fur die Aufhebung...
Investitionsstreitigkeiten aus bilateralen volkerrechtlichen Abkommen werden immer ofter in Schiedsverfahren zwischen privaten Investoren und souveran...