Die Totung eines Menschen fuhrt im Bereich des zivilrechtlichen Schadensersatzes zu speziellen Rechtsproblemen. Es ist in diesem Falle nicht mehr moglich, den unmittelbar Verletzten zu entschadigen. Vielmehr besteht ein Schadensersatzbedarf bei den mittelbar geschadigten Angehorigen. Der Autor vergleicht diesbezuglich die Schadensersatzregelungen in den USA und Deutschland, fuhrt hierbei ausfuhrlich in das amerikanische Schadensersatzrecht ein und beleuchtet dabei speziell die Regelungen im Bereich der Wrongful Death Action einschliesslich der Punitive Damages. Anschliessend wird die...
Die Totung eines Menschen fuhrt im Bereich des zivilrechtlichen Schadensersatzes zu speziellen Rechtsproblemen. Es ist in diesem Falle nicht mehr mogl...