Der BGH hat mit dem Macrotron-Urteil die Borsennotierung unter den Schutz des Art. 14 GG gestellt und auf Grundlage dieser Erkenntnis die gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Voraussetzungen fur ein freiwilliges Delisting konkretisiert. Die Arbeit folgt der Ansicht des BGH und wirft die Frage auf, inwieweit das Urteil Ausstrahlungswirkung auf den Anlegerschutz bei einem Zwangsdelisting haben kann. Die Vorschriften zum Zwangsdelisting werden als Inhalts- und Schrankenbestimmungen eingeordnet; eine Beeintrachtigung der Verkehrsfahigkeit der Anteile durch ein Zwangsdelisting durfte...
Der BGH hat mit dem Macrotron-Urteil die Borsennotierung unter den Schutz des Art. 14 GG gestellt und auf Grundlage dieser Erkenntnis die gesellschaft...