Die Novellierung des 25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkanderungsstaatsvertrag sollte eine Starkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erlautert die Regelungsbestandteile des 25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsachlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in...
Die Novellierung des 25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkanderungsstaatsvertrag sollte eine Starkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfal...