Mit der Handelshemmnis-Verordnung (HHVO) hat die EG ein gemeinschaftsrechtliches Bindeglied zum WTO-Streitbeilegungsverfahren und den Streitbeilegungsmechanismen anderer Gemeinschaftsabkommen geschaffen. Im HHVO-Untersuchungsverfahren uberpruft die EG-Kommission u. a. auf Antrag europaischer Unternehmen ein volkerrechtswidriges, insbesondere WTO-widriges Verhalten von Drittstaaten auf Drittlandsmarkten. Stellt die Kommission eine Rechtsverletzung fest, kann sie gegen das Handelshemmnis, z. B. durch Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens, vorgehen. Gegenstand dieses Handbuchs ist die...
Mit der Handelshemmnis-Verordnung (HHVO) hat die EG ein gemeinschaftsrechtliches Bindeglied zum WTO-Streitbeilegungsverfahren und den Streitbeilegungs...