Die Arbeit beschaftigt sich im Kern mit der Auslegung der Artt. 4 II 2 lit. d) und 6 I der Europaischen Insolvenzverordnung (EulnsVO). Aus dem Wortlaut des Art. 4 II 2 lit. d), der die Aufrechnung im Insolvenzverfahren dem Insolvenzstatut unterstellt, geht der Umfang dieser kollisionsrechtlichen Verweisung nicht klar hervor. Insbesondere war zu untersuchen, ob auch die Voraussetzungen, die das burgerliche Recht an die Aufrechnung stellt, hiervon erfasst werden. Art. 6 I, der eine dem Vertrauensschutz dienende Sonderanknupfung zugunsten des Hauptforderungsstatutes enthalt, bot Anlass zu der...
Die Arbeit beschaftigt sich im Kern mit der Auslegung der Artt. 4 II 2 lit. d) und 6 I der Europaischen Insolvenzverordnung (EulnsVO). Aus dem Wortlau...