Die Funktionstuchtigkeit des europaischen Binnenmarktes wird gerade dann unter Beweis gestellt, wenn es gilt wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewaltigen. Fur sein reibungsloses Funktionieren ist es erforderlich, uber effiziente und wirksame grenzuberschreitende Insolvenzverfahren zu verfugen. Solche Verfahren zu ermoglichen ist Ziel der Europaischen Insolvenzverordnung (VO (EG) Nr. 1346/2000) vom 29. Mai 2000. Der Schlusselbegriff dieser Verordnung ist der Mittelpunkt der hauptsachlichen Interessen des Schuldners. Er wird im Rahmen dieser Untersuchung umfassend sowohl unter...
Die Funktionstuchtigkeit des europaischen Binnenmarktes wird gerade dann unter Beweis gestellt, wenn es gilt wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewalt...