Inwieweit konnen die Zielgesellschaft und ihre Aktionare Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BaFin erlangen, obwohl diese in aller Regel nicht an sie selbst gerichtet sind? Konnen sie Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehorde gegebenenfalls auf eine Verletzung ihrer Grundrechte stutzen? Wie sind sie am Verfahren vor der BaFin zu beteiligen? Wie ist es um ihren einstweiligen Rechtsschutz bestellt? Diese und viele andere praxisrelevante Aspekte des offentlich-rechtlichen Rechtsschutzes der Zielgesellschaft und ihrer Aktionare in Ubernahmesituationen sind auch mehr als sechs...
Inwieweit konnen die Zielgesellschaft und ihre Aktionare Rechtsschutz gegen Entscheidungen der BaFin erlangen, obwohl diese in aller Regel nicht an si...