Mit Inkrafttreten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) und Errichtung des Interamerikanischen Gerichtshofs fur Menschenrechte im Jahr 1979 gelangte das interamerikanische System zum Schutz der Menschenrechte in institutioneller Hinsicht zu seiner vollen Entfaltung. Zusatzlich zur Arbeit der seit 1959 existierenden Interamerikanischen Kommission zum Schutz der Menschenrechte konnte nun durch verbindliche Rechtsprechung und interpretierender Gutachten des Gerichtshofs ein zusatzlicher Beitrag zum Menschenrechtsschutz in der amerikanischen Hemisphare geleistet werden. Gleichzeitig...
Mit Inkrafttreten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) und Errichtung des Interamerikanischen Gerichtshofs fur Menschenrechte im Jahr 19...