Umgekehrte Diskriminierungen (oder Inlanderdiskriminierungen) beschaftigen die gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung und Literatur schon seit nahezu 30 Jahren. Nach standiger, aber umstrittener Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fallen -rein interne Sachverhalte- ohne einen -grenzuberschreitenden Bezug- nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts, so dass ein Mitgliedstaat seine eigenen Staatsangehorigen regelmassig schlechter behandeln darf als Angehorige anderer EU-Staaten. Die Arbeit analysiert umfassend die Validitat dieser Rechtsprechung anhand des aktuellen Standes...
Umgekehrte Diskriminierungen (oder Inlanderdiskriminierungen) beschaftigen die gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung und Literatur schon seit nahezu ...