Mit keiner anderen Rechtsform gelingt es, die -Ewigkeit- so zu gestalten, wie mit Stiftungen. Diese Arbeit beschaftigt sich mit den Moglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsfreiheit eines Stifters bei der Errichtung von Stiftungen. Fur die Errichtung einer Stiftung stellt der Staat einen Rahmen zur Verfugung, beschrankt ihn mit den 80, 81 BGB aber sogleich wieder. Das fuhrt zu der Frage, wie weit die Privatautonomie des Stifters reicht und wie sich diese auf die Ausgestaltung und Auslegung des Stiftungsrechts auswirkt. Die Anforderungen an die Errichtung von Stiftungen werden dargestellt und...
Mit keiner anderen Rechtsform gelingt es, die -Ewigkeit- so zu gestalten, wie mit Stiftungen. Diese Arbeit beschaftigt sich mit den Moglichkeiten und ...