Seit 2004 kennt das deutsche Recht die Investmentaktiengesellschaft mit veranderlichem Kapital. Nach auslandischem Vorbild ausgestaltet, bietet dieses Anlagevehikel dem Anleger die Moglichkeit, als Mitglied der Gesellschaft am Investment beteiligt zu sein, verbunden mit dem jederzeitigen Recht, seine Anteile an die Gesellschaft zuruckgeben zu konnen. Im Zusammenhang mit der auf den Vorstand verlagerten Kompetenz zu einer jederzeitigen Ausgabe junger Aktien erlangt diese Anlageform ein im deutschen Recht bislang so nicht zu findendes -atmendes- Grundkapital. Die Gesellschaft selbst ist...
Seit 2004 kennt das deutsche Recht die Investmentaktiengesellschaft mit veranderlichem Kapital. Nach auslandischem Vorbild ausgestaltet, bietet dieses...