Bei der am 8. Oktober 2004 geschaffenen Gesellschaftsform der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) bestehen trotz begleitender nationaler Ausfuhrungsgesetze aufgrund der Verweisungstechnik der Verordnung uber das Statut der Europaischen Aktiengesellschaft (SE-VO) vielfaltige Beziehungen zum bestehenden nationalen Aktienrecht. So gilt zunachst auch 161 AktG, der die Organe der Gesellschaft verpflichtet, sich uber die Einhaltung/Abweichung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklaren. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie die einzelnen Empfehlungen auf die SE,...
Bei der am 8. Oktober 2004 geschaffenen Gesellschaftsform der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) bestehen trotz begleitender nationaler Ausfuhrungsg...