Als Due Diligence bezeichnet man die eingehende Untersuchung eines Unternehmens im Vorfeld einer Mergers & Acquistitions (M & A) Transaktion. Handelt es sich bei dem jeweiligen Zielunternehmen um eine borsennotierte Aktiengesellschaft, so sind regelmassig auch Insiderinformationen Gegenstand derartiger Unternehmensprufungen. Damit stellt sich zunachst die Frage, inwieweit derartige Informationen durch den Vorstand der Zielgesellschaft weitergegeben werden durfen, ohne gleichzeitig gegen das insiderrechtliche Weitergabeverbot und die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht zu verstossen....
Als Due Diligence bezeichnet man die eingehende Untersuchung eines Unternehmens im Vorfeld einer Mergers & Acquistitions (M & A) Transaktion. Handelt ...