Landesbetriebe werden bundesweit im Rahmen der unmittelbaren Landesverwaltung eingesetzt. Es handelt sich hierbei um organisatorisch verselbststandigte Einheiten, die uberwiegend mit einer wirtschaftlichen Zielsetzung tatig werden. Bislang wurde diese Organisationsform lediglich in den Verwaltungsvorschriften zu der jeweiligen Landeshaushaltsordnung beschrieben. 2001 betrat der nordrhein-westfalische Landesgesetzgeber mit einer einfach-gesetzlichen Definition in 14 a LOG Neuland. Das Hauptanliegen der Verfasserin besteht daher darin, neben der haushaltsrechtlichen vor allem auch die...
Landesbetriebe werden bundesweit im Rahmen der unmittelbaren Landesverwaltung eingesetzt. Es handelt sich hierbei um organisatorisch verselbststandigt...